Förderung der BG Bau für Eintreibgeräte mit Einzelauslösungen

Produktbeschreibung:

Eintreibgeräte ermöglichen die Befestigung auf nahezu allen Untergründen – von Beton, Kalksandstein, Ziegel, verputztem Mauerwerk und Holz bis zu hartem Beton, Fertigbeton und Stahl. Bei jedem Eintreibvorgang müssen Auslöser und Auslösesicherung betätigt werden, das heißt, jeder Eintreibvorgang wird über den Auslöser bewirkt, nachdem die Mündung des Gerätes auf die Eintreibstelle aufgesetzt ist. Weitere Eintreibvorgänge können nur dann ausgelöst werden, wenn der Auslöser und die Auslösesicherung in der Ausgangslage gewesen sind.

Anforderungen und Hinweise zur Förderung

Erforderliche Eigenschaften:

1.  Es werden Eintreibgeräte gefördert, die ausschließlich mit der Auslösesicherung „Einzelauslösung“ ausgerüstet sind und betrieben werden können.

2.  Mit den förderwürdigen Eintreibgeräten sind Nägel oder Klammern zu verschießen, die in dem Nagel-/Klammerlängenbereich  50 mm bis 100 mm liegen.

3.  Es werden ausschließlich druckluftbetriebene und Eintreibgeräte die nur mit einem Akku betrieben werden gefördert.

4.  Es werden ausschließlich Eintreibgeräte gefördert, die in der „Liste der förderwürdigen Eintreibgeräte aufgeführt sind.

 

Nutzen Sie die BG-Förderung und sparen Sie bares Geld!

 

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